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Allgemeine Fragen für Privatkunden

Ein Au-pair gilt als berufstätig.


Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr als Kinder mitversichert werden.


Zum Ausland zählen alle Länder bis auf das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.


Versicherungen & co.

Unsere Versicherungen und was Sie wissen müssen

Sind die Heilungs- und Genesungschancen in Deutschland höher als im Reiseland, ist ein Rücktransport sinnvoll und vertretbar.


Ja, wenn das Flugzeug wegen einer akuten Erkrankung (z. B. Herzinfarkt) des Versicherten notlanden muss.


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Alles rund um MDT

Im Schadensfall benötigen wir unter anderem eine Kopie der Buchungsbestätigung und das ausgefüllte Schadensformular.